Windpark Wallsbüll

Auf gute Nachbarschaft!

Nach umfangreichen Abstimmungsprozessen mit allen Beteiligten konnten wir den Windpark Wallsbüll planen und erfolgreich in Betrieb nehmen.

Die geplanten Standorte befinden sich westlich der L 192: Gemarkung Wallsbüll, Flur 1, Flurstück 15; Gemarkung Wallsbüll, Flur 1, Flurstück 2; Gemarkung Wallsbüll, Flur 2, Flurstück 10 und Gemarkung Wallsbüll, Flur 2, Flurstück 9/1.

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Die Genehmigung für den Windpark Wallsbüll wurde im Dezember 2022 erteilt. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten von rund 20 Monaten für Materialteile wie die Mühlen startete der Baubeginn im Juni 2024. Die Inbetriebnahme des Parks erfolgte im Juni 2025. 

Vertrauen schenken – als Wallsbüller Bürger können Sie sich als Kommanditist an unserem Windpark beteiligen. Die Voraussetzung dafür sind Volljährigkeit sowie ein Erst- oder Zweitwohnsitz vor dem 01.09.2021 in Wallsbüll. Aber auch Grundstückseigentümer aus bestimmten Bereichen der Gemeinden Osterby und Handewitt gehören zu den Berechtigten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Log-in oder kontaktieren Sie uns.

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