Auf gute Nachbarschaft!

Windpark Wallsbüll

Nach umfangreichen Abstimmungsprozessen mit allen Beteiligten gehen wir nun in die weitere Planungsphase unseres nächsten Windparks Wallsbüll. Die hier erzeugte Windenergie wird in erster Linie die umliegenden Gemeinden mit Strom versorgen. Deshalb liegt uns die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort besonders am Herzen.

Die geplanten Standorte befinden sich westlich der L 192: Gemarkung Wallsbüll, Flur 1, Flurstück 15; Gemarkung Wallsbüll, Flur 1, Flurstück 2; Gemarkung Wallsbüll, Flur 2, Flurstück 10 und Gemarkung Wallsbüll, Flur 2, Flurstück 9/1.

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Die Genehmigung für den Windpark Wallsbüll wurde im Dezember 2022 erteilt. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten von rund 20 Monaten für Materialteile wie die Mühlen ist der Baubeginn für Juni 2024 geplant. Die Inbetriebnahme des Parks ist für Februar 2025 angesetzt.

Vertrauen schenken – als Wallsbüller Bürger können Sie sich als Kommanditist an unserem Windpark beteiligen. Die Voraussetzung dafür sind Volljährigkeit sowie ein Erst- oder Zweitwohnsitz vor dem 01.09.2021 in Wallsbüll. Aber auch Grundstückseigentümer aus bestimmten Bereichen der Gemeinden Osterby und Handewitt gehören zu den Berechtigten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Log-in oder kontaktieren Sie uns.

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